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Piper, Ferdinand - Das Erntefest

Das Erntefest wird zu den kleineren Feiertagen in der evangelischen Kirche gerechnet, im Unterschied der Feste, welche, abhängig von den Tatsachen der Offenbarung, den Hauptereignissen im Leben des Erlöser gewidmet sind. Aber auch unter jenen tritt es scheinbar zurück, als ob es nur örtlichen Wert hätte, da es wegen der Verschiedenheit der Erntezeit vereinzelt an verschiedenen Tagen gefeiert wird. Und doch ist es eine Feier von außerordentlicher Einsetzung, deren Bedeutung in der Kirche des Neuen Bundes deutlicher wird, wenn wir auf die Verheißungen und Ordnungen des Alten Bundes zurückblicken.

1. Im Alten Testament.

Es ist zuerst der alte Segen, der nach der Sündflut der ganzen Erde als Wohnstätte eines neuen Menschengeschlechts gegeben wurde, dass „so lange sie steht, Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter nicht aufhören soll“ (1 Mos. 8, 22.). Und insbesondere dem jüdischen Volk ward zum Erbteil verliehen eine Wohnstätte mit gesegneten Ernten, nach dem Wort der Verheißung, ein gutes und weites Land, darinnen Milch und Honig fließt“ (2 Mos. 3, 8.), oder wie es im letzten Segen Moses bezeichnet wird, „ein Land, da Korn und Most ist und der Himmel mit Tau trieft“ (5 Mos. 33, 28.). An die Verheißung aber schließt sich die Forderung, dass die Kinder Israel, wenn sie in das gelobte Land kommen würden und ernten, die Erstlinge der Ernte dem Herrn weihen sollten (vgl. 2 Mos. 23, 19. 3 Mos. 23, 10 ff. 5 Mos. 26, 1. ff.), woraus nicht weniger als drei hohe Erntefeste hervorgegangen sind, die jährlich von dem ganzen Volk gefeiert wurden (2 Mos. 23, 14.). Aber diese Feier stand in Verbindung mit dem Gedächtnis der großen Taten Gottes, wodurch er ein Volk des Eigentums sich ausgesondert und es aus der Knechtschaft in Ägyptenland in das Land der Verheißung geleitet hatte. Denn die drei Feste sind beides, sowohl Dank- und Gedächtnisfeste für diese Führung, als Dank- und Weihefeste für die Ernte, doch so, dass jene Beziehung zum Grunde liegt. Es wird erstens der Beginn der Ernte geweiht durch Darbringung der ersten reifen Ähren - das waren die der Gerste im Tempel zu Jerusalem, in der Mitte des ersten Monats (in unserm April), der selbst davon den Namen Ährenmonat führt: diese Darbringung geschah am zweiten Tage des Passahfestes und ordnet sich mithin dessen geschichtlicher Grundlage, dem festlichen Gedächtnis des Auszugs aus Ägypten unter. Das ist also die Zeit des „Anfangens der Sichel in der Saat“ (5 Mos. 16, 9.): denn es durfte nicht geerntet, kein neues Brot noch Körner gegessen werden vor jener Darbringung, die selbst aber nur als „Vorfeier eines größeren Erntefestes“ erscheint. Dieses ward zu Ende der Ernte, in der Zeit der Pfingsten begangen, und wird das Fest der Wochen, auch der Ernte genannt (5 Mos. 16, 10; 2 Mos. 23, 16.), oder der Tag der Erstlinge (4 Mos. 28, 26.), da alsdann zwei Brote aus dem Mehl des neu geernteten Weizens zu Erstlingen dem Herrn dargebracht wurden (2 Mos. 34, 22. 3 Mos. 23, 17.). Dieser Tag für sich genommen ist zwar nichts mehr als ein Naturfest; doch hängt er als Schlussfeier zusammen mit der Eröffnungsfeier der Ernte (deren Dauer durch die heilige Zahl von 7 mal 7 Tagen bestimmt war), also durch dieselbe auch mit dem Passahfest und dessen Feier der göttlichen Offenbarung in der Urgeschichte des Volks. Ausdrücklich ist noch, obwohl erst in späterer Zeit, mit diesem Erntefest das Andenken der Gesetzgebung auf Sinai verknüpft worden. Hieran reiht sich als das höchste und fröhlichste dieser Feste das der Laubhütten, eingesetzt zum Gedächtnis dass Gott „die Kinder Israel habe lassen in Hütten wohnen, als er sie aus Ägyptenland führte“ (3 Mos. 23, 43.); sie sollten es aber feiern in der Mitte des siebten Monats, „wenn sie das Einkommen vom Lande eingebracht hätten“ (V. 39.), das heißt zum Dank für die nun ganz beendete Ernte durch die Obst- und Weinlese (5 Mos. 16, 13.). Das ist das dritte Erntefest, wie es auch im Gesetz selber als Fest der Einsammlung bezeichnet wird (2 Mos. 23, 16. 34, 22.)

Also war die Hauptbeschäftigung des Volks, der Landbau, gottesdienstlich geordnet und mit dem Gedächtnis seiner Gründung und späterhin auch der Gesetzgebung verknüpft; aber nicht dies allein: es ward auch der Landbau selber und sein Ertrag mit dem Gehorsam gegen das göttliche Gesetz in lebendige Wechselwirkung gesetzt, da der Herr die innere und äußere Führung seines Volks wunderbar leitete und verknüpfte Kraft des Bundes, den er auf dem Sinai geschlossen. Denn so spricht er (3 Mos. 26, 3. ff.): Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten; so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben, und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen; und die Dreschzeit soll reichen bis zur Wein: ernte und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben usw. Wenn sie ihm aber nicht gehorchen würden und den Bund mit ihm brechen; so werde auch er solches gegen sie tun: es wird ihnen gedroht mit einer Reihe von Heimsuchungen, deren erste ist, dass Schrecken über sie kommt und Krankheit, und sie sollten vergeblich ihren Samen säen und ihre Feinde sollten ihn verzehren. Und wenn sie bis dahin ihm nicht gehorchen würden; so erfolgt siebenfältige Züchtigung: „ und ich mache, spricht der Herr, euern Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz, dass vergeblich eure Kraft sich aufreibe; und euer Land soll nicht seinen Ertrag geben und der Baum des Feldes soll nicht seine Frucht geben“ (ebendas. V. 14-20.). Und so steigern sich bei fortgesetztem Entgegenwandeln die angedrohten Züchtigungen bis zur Verwüstung des Landes und Zerstreuung unter die Völker.

Die ganze Geschichte des Volkes Gottes bestätigt diesen Bundesvertrag; auch fehlt es nicht an Fingerzeigen zum Verständnis dieser Geschichte. Was insbesondere die Früchte des Feldes angebt; so haben oftmals Könige und Propheten es laut verkündigt, dass fruchtbare Zeiten wie Zeiten der Not aus derselben Hand kämen dessen, der durch Segnung wie durch Züchtigung sein Volk zum vorbestimmten Ziele leiten wollte. So preist David den Herrn um solcher Segnung willen in dem herrlichen Loblied Ps. 65 (V. 10-14.): „Du suchst das Land heim und leihst ihm Überfluss und machst es sehr reich… Du krönst das Jahr mit deinem Gut und deine Fußtapfen triefen von Fett. Es triefen die Anger der Wüste, mit Jubel die Hügel sich gürten; es kleiden sich die Triften mit Schafen, und die Auen sind gefüllt in Korn; Alles jauchzt und singt.“ Und auf dieselben Segnungen hinweisend straft Jeremias das Volk von abtrünnigem Sinn, dass es uneingedenk solcher Gaben, nicht in seinem Herzen spreche: „lasst uns doch den Herrn unseren Gott fürchten, der uns Frühregen und Spätregen zu rechter Zeit gibt und uns die Ernte treulich und jährlich behütet“ (Jerem. 5, 24.). Wogegen von künftigen Heimsuchungen durch Dürre und Teuerung und andere Landesplagen, um der Sünden des Volks willen Salomo spricht bei Einweihung des Tempels, wo er betet, dass der Herr das Flehen seiner reuigen Knechte an dieser Stätte erhöre (1 Kön. 8, 35-40.). Solche Heimsuchungen aber hatten die Propheten kund zu tun und auszulegen, wie schon Elias, der dem Ahab in Folge der Aufrichtung des Baalsdienstes in Israel verkündete, es solle drei Jahre weder Tau noch Regen kommen (1 Kön. 17, 1.); und noch Haggai, der dem Serubabel als Folge der Vernachlässigung des Tempelbaues erklärte, darum habe der Himmel den Tau verhalten und das Erdreich sein Gewächs (Hagg. 1, 10. 11.). So hatte auch Joel geweissagt von Verödung des Feldes und Vernichtung der Ernte, und dadurch zu Buße und Bekehrung aufgerufen (Joel 1, 4. 7. 10-12. 14. 2, 12 ff.); danach werde der Herr seines Volks verschonen und zu ihm sagen: „Siehe, ich will euch Getreide, Most und Öl die Fülle schicken, dass ihr genug daran haben sollt; und will euch nicht mehr lassen unter den Heiden zu Schanden werden“ (2, 19.). Und wie höher hinauf diese Weissagung auf die Gaben des Geistes im Reich der Gnade zielt; so schließt sich daran wiederholt die Verheißung der Gaben im Reich der Natur: „zu derselben Zeit werden die Berge mit süßem Wein triefen und die Hügel mit Milch fließen“ (Joel 3, 23.). Wonach auch Amos die Zukunft des Volkes Gottes und dessen Vollendung im Reich des Messias unter dem Zeichen gründlicher Ernten verkündet: siehe, es kommen Tage, spricht der Herr, da reicht der Pflüger an den Schnitter und der Kelterer an den Sämann; und die Berge triefen mit süßem Wein und alle Hügel fließen über“ (Amos 9, 13.).

2. Nach dem Neuen Testament.

Als nun die Tage gekommen waren, dass der Herr „ die verfallene Hütte Davids wieder aufrichtete“ (ebendas. V. 11.), da kommt auch diese Ernte vor, zunächst jedoch in sinnbildlicher Bedeutung, worauf das Neue Testament so häufig eingeht und vor allen der Erlöser selbst, da in den Evangelien so viele inhaltsreiche und tiefsinnige Gleichnisse für das Reich Gottes dem Landbau entnommen sind, von dem Sämann und der Saat an bis zu den Schnittern und der Ernte (das letztere Joh. 4, 35; Matth. 9, 37. 38. Luk. 10, 2.). Von der wirklichen Ernte ist zwar weniger die Rede, da der Neue Bund nicht auch die leibliche und zeitliche Führung eines auserwählten Volks, sondern das ewige Seelen-Heil aller Völker zum Gegenstande hat. Es versteht sich aber, dass in jener Beziehung die Grundgedanken des Alten Testaments, die wir eben erleben haben, wiewohl in evangelischer Verklärung auch im Neuen Testament ihre Geltung behalten, welches keinen Titel des Gesetzes aufhebt; sie werden aber auch ausdrücklich bestätigt. Denn wenn durch den Mund Moses dem Volke Israel für den Gehorsam gegen das Gesetz Fruchtbarkeit des Feldes verheißen wird; so knüpft Christus an die Ermahnung, am ersten nach dem Reiche Gottes zu trachten, die Verheißung: so werde ihnen, ohne dass sie sorgen dürften um Speise und Trank und Kleidung, solches alles zufallen, wobei er auf die Vögel unter dem Himmel verweist, die ohne zu säen und zu ernten, von Gott genährt werden (Matth. 6, 25. 26. 31. 33.). Auch zeigt er warnend den umgekehrten Fall an dem reichen Menschen, des Feld getragen hatte mehr als seine Scheunen fassen konnten, und der nur darauf bedacht, die Früchte in größere Scheunen zu sammeln, seiner Seele zusprach, nun Ruhe zu haben, zu essen und zu trinken und zu denken an den Vorrat auf viele Jahre; worauf aber Gott zu ihm sprach: du Narr, diese Nacht wird man deine Seele von dir fordern, und wes wird es sein, das du bereitet hast (Luk. 12, 16-21.). Und wenn Salomo von dem Herrn erbittet, dass das Gebet seines reuigen Volks um Abwendung verhängter Dürre und Teuerung in seinem Tempel erhörlich sei; so gibt Jakobus die Zusicherung: „des Gerechten Gebet vermag viel, wenn es ernstlich ist“, mit Hinweis auf Elias, auf dessen Gebet der Himmel den Regen gab und die Erde die Frucht brachte (Jak. 5, 16-18.).

Dazu geben Evangelien und Epistel noch einige Sprüche über das Gedeihen der Feldfrüchte und über den Sinn, ihrer zu warten, die zwar, im Gleichnis verwendet, geistlich gemeint sind; die aber auch nach ihrer eigentlichen Bedeutung einen feinen und tiefen Verstand haben und Beherzigung fordern. Derselbe Jakobus nämlich weist kurz zuvor, indem er die Gläubigen zur Geduld ermahnt, auf das Vorbild des Landbaus hin: „Siehe, ein Ackermann wartet auf die köstliche Frucht der Erde, und ist geduldig darüber, bis er empfange den Morgenregen und Abendregen“ (Jak. 5, 7.). Christus selbst aber gibt für das Himmelreich das Gleichnis: „als wenn ein Mensch Samen aufs Land wirft, und schläft und steht auf Nacht und Tag, und der Same geht auf und wächst, dass Er es nicht weiß; denn die Erde bringt von ihr selbst zum ersten das Gras, danach die Ähren, danach den vollen Weizen in den Ähren. Wenn sie aber die Frucht gebracht hat, so sendet er bald die Sichel hin, denn die Ernte ist da“ (Mark. 4,26 -29.).

Also hat der Mensch zwar nicht zu sorgen, jedoch zu arbeiten - nach dem Spruch, der über den ersten Menschen ergangen ist - in der Aussaat wie in der Ernte. Dazwischen aber liegt das Gedeihen, was Er nicht in seiner Hand hat: was die Erde von selbst gibt nach dem uralten Segen, den sie aufs Neue zu Noahs Zeit empfing. Dieser Segen von ehemals aber ist nichts anderes, als der lebendige, stets wirksame Wille Gottes, dessen Wort nicht stille steht und vergeht, sondern in ewiger Gegenwart sich betätigt. So erklärt es der Apostel den Heiden zu Lystra, da er sie ermahnt, „von den falschen Göttern sich zu bekehren zu dem lebendigen Gott: und zwar hat er sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat uns viel Gutes getan, und vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gegeben, unsere Herzen erfüllt mit Speise und Freude“ Apostelgesch. 14, 17.).

Wenn daran aber selbst die Heiden eine Bezeugung des lebendigen Gottes haben, wie viel mehr die Gläubigen und Erlösten, die seine Vaterstimme gehört und das Zeugnis seines Geistes in ihrem Herzen empfangen haben! - Werden diese in ihrem Dank für jene Gaben hinter Juden und Heiden zurückbleiben?

3. In der alten Kirche.

Die Gedanken von Aussaat und Ernte und fruchtbaren Zeiten, zu denen die Heilige Schrift hinführt, sind auch von früh an in der christlichen Kirche beherzigt worden: sie haben feste Gestalt und einen öffentlichen Ausdruck erhalten in der Anordnung heiliger Zeiten und gottesdienstlicher Gebrauche. Dazu hat vornehmlich das Vorbild der alttestamentlichen Ordnungen hingeleitet; aber auch der Vorgang frommer Gebräuche und Feiertage bei den Heiden ist nicht ohne Einwirkung geblieben.

Wie im Alten Bunde, abgesehen von der vorhin erwähnten festlichen Darbringung der Erstlinge im Namen des ganzen Volks, auch jeder Einzelne die Erstlinge seiner Ernte dem Herrn darzubringen hatte nach dem Gesetz; so hat, ohne Gesetz, eine solche Sitte auch in der christlichen Kirche Eingang gefunden, nachweislich seit dem zweiten Jahrhundert, und in freier Übung Jahrhunderte sich erhalten. Insbesondere wurden auf dem Altar die Erstlinge an Getreide und Weintrauben niedergelegt, welche dann zu den Elementen des Abendmahls, Brot und Wein, verwendet wurden. So war es noch Ausgangs des vierten Jahrhunderts in Syrien Gebrauch, ein Bündel Kornähren, wie es scheint, zu Anfang der Ernte, Gott darzubringen, und durch das kleine Bündel (indem darüber Worte des Segens gesprochen wurden) empfing das ganze Feld den Segen.

Das ist der Ausdruck des Dankes und des Verlangens, diese Gabe Gott zu weihen und von ihm geweiht zu sehen. Voran geht natürlich die Bitte um den Erntesegen. So findet sich gleichfalls im Morgenlande (in Mesopotamien) aus dem dritten Jahrhundert als altertümliche Sitte ein jährlicher Gang der ganzen Bevölkerung aus der Stadt aufs Feld, um daselbst unter Fasten und Wachen von Gott reichlichen Segen für die Feldfrüchte zu erbitten.

Beides, die Bitte und der Dank, erhielt einen regelmäßigen gottesdienstlichen Ausdruck in der römischen Kirche durch Anordnung der sogenannten Quatember: das sind Fast- und Bußtage, zuerst nur dreimal des Jahres, in der Woche nach Pfingsten, im September und Dezember, welche im dritten Jahrhundert eingelegt wurden zum Dank für die Ernte mit Berufung auf den Propheten Joel, bei welchem jedoch umgekehrt ein Fasten der Gemeinde mit Flehen zum Herrn Erntesegen erwirken soll, der hiernach auch, nämlich Getreide, Most und Öl die Fülle, vom Herrn verheißen wird (s. oben S. 59). Zu diesen drei Zeiten ist dann bis zur Mitte des fünften Jahrhunderts noch Eine, die Frühlings-Bußzeit (zu Anfang der Fasten), hinzugekommen. Alle diese Fasttage, namentlich die des ersten, zweiten und vierten Quatembers, erhalten zwar auch eine Beziehung auf die Festzeit des Kirchenjahrs, in deren Gegend sie eintreffen (Ostern, Pfingsten und Weihnachten), doch ohne die Beziehung auf das Naturjahr und dessen Gaben aufzugeben, - da beides durch die ihnen eigenen Gebete und Lesestücke angezeigt ist. Denn im Frühlingsquatember enthält das erste der Sabbats-Lesestücke das Gebet Mosis: „Siehe herab von deiner heiligen Wohnung und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben hast, wie du unseren Vätern geschworen hast, ein Land, da Milch und Honig innen fließt“ (5 Mos. 26, 15.); ebenso der Sommerquatember die Lesestücke von der Verheißung glücklicher Ernten (3 Mos. 26, 3-12. Joel 2, 23-27.) und der Darbringung der Erstlinge (3 Mos. 23, 16-21. 5 Mos. 26, 111.), und der Herbstquatember von der Einsetzung des Laubhüttenfestes (3 Mos. 23, 34-44.) und der Verheißung fruchtbarer Zeiten (Amos 9, 13-15.). Damit verknüpft sich die Anregung zur Buße so wie zur evangelischen Freudigkeit: das letztere, indem neben dem irdischen Segen die himmlischen Güter vorgehalten werden, zu denen insbesondere im Winterquatember (dessen Lesestücke nur die Beziehung auf Weihnachten enthalten) folgendes Gebet den schönen Übergang macht: „Es gebührte sich, dass, nachdem die Früchte der Erde zur Reife gediehen, der himmlische Same aufging, und nachdem die Nahrung des sterblichen Leibes fertig geworden, der Spross der Unsterblichkeit hervorging, und nachdem die leibliche Speise beschafft ist, wunderbar geboren wurde die Speise der Seelen.“

Nächst diesen vier Zeiten, die nach alttestamentlichem Vorbild angeordnet sind, hat im Abendlande noch ein Bettag im Frühling allgemeine Verbreitung erhalten, zu dessen Einsetzung ein heidnisches Naturfest, wie es scheint, Veranlassung gegeben hat. Die heidnischen Römer feierten nämlich am 25. April ein Fest (die Robigalia) unter Darbringung von Opfern und Gebeten, dass das Getreide vor Brand bewahrt bleiben möge. Eine ähnliche Feier, aber christlich umgebildet, findet sich an demselben Datum in der römischen Kirche seit dem sechsten Jahrhundert, nämlich ein Bußtag mit Gebet für das Gedeihen der Früchte aller Art, die zu dieser Zeit im Wachstum begriffen sind: das ist die sogenannte größere Litanei, im Unterschied von der kleineren Litanei an den drei Tagen vor Himmelfahrt, die in ähnlicher Bedeutung frühzeitig in Gallien entstanden ist, aber im fünften Jahrhundert aus Anlass öffentlicher Unglücksfälle festere Gestalt als regelmäßige Bußzeit erhalten hat. Diese beiden Buß- und Bitt-Zeiten sind im neunten und zehnten Jahrhundert auch auf Deutschland übergegangen.

4. Seit der Reformation.

Bei den großen Aufgaben, welche der Reformation für Herstellung der reinen Lehre und Begründung eines evangelisch-sittlichen Lebens oblagen, erklärt es sich, dass einzelne Punkte der Gottesdienstordnung von scheinbar untergeordneter Bedeutung, wie die gottesdienstliche Feier in Beziehung auf die Ernte, mindere Fürsorge erhielten. Gleichwohl haben einige der ältesten evangelischen Kirchenordnungen diese Feier nicht außer Acht gelassen.

Zuerst die Bitte für das Gedeihen der Feldfrüchte samt der Weihe aller leiblichen Notdurft hat hin und wieder eine gottesdienstliche Stätte erhalten durch Beibehaltung der eben erwähnten Litaneitage. So gibt vornehmlich die Hallsche Kirchenordnung vom Jahr 1526, ein Entwurf des württembergischen Reformators Brenz, die Anordnung: „Es war auch gut, dieweil man bis hierher eine Kreuzwoche gehabt (das ist die Woche der kleinern Litanei), darin für die Frucht gewallt und zu bestimmter Zeit die Palmen, Kräuter, das Feuer, Fleisch, Eier, Wein, Wasser, Salz, Wachs und andere Stücke geweiht worden, - dass ein sonderlicher Tag, nämlich der Montag der Kreuzwoche (vor Himmelfahrt) oder ein anderer gelegener zu einem Feiertag bestimmt würde, darauf man sonderlich lehren sollt und predigen, wie durch das heilige Blut Christi uns alle Frucht, Speise und andere gebräuchliche Dinge zur Notdurft der Menschen geweiht und geheiligt wären; allein stände uns forthin zu, dass wir solcher leiblichen notdürftigen Dinge mit Heiligkeit und Danksagung brauchten. Auch sollte die Kirche sonderlich auf denselbigen Tag ermahnt werden für die Frucht der Erde zu bitten, dass Gott sie uns lasse in seiner Gnade nießen und brauchen.“ Und was das Dankfest für die Ernte betrifft, so gaben dazu Anregung die in das Spätjahr treffenden Quatemberfasten, nach ihrer ursprünglichen Bedeutung, die gleichfalls in mehreren Kirchenordnungen beibehalten sind. Auch enthält die Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung vom J. 1533 ein Gebet, welches zum Empfang und Gebrauch solcher Gaben in den rechten Seelenzustand einführt, indem es das Innere und das Äußere in Gott zusammenknüpft; es ist die Bitte, dass der Vater den Herrn Jesum Christum uns wolle offenbaren und in unsere Herzen pflanzen, das durch wir nach seiner Gnade würdig werden, seinen göttlichen Segen über alle Früchte der Erde und alles was zur leiblichen Notdurft gehört zu empfangen und solche Gaben zum Preis seines göttlichen Namens und unseres Nächsten Dienst zu gebrauchen.

Die gegenwärtige Ordnung1) in der evangelischen Kirche ist die, dass wohl durchgängig nach der Ernte ein Dankfest gehalten wird, während ein Bettag vor der Ernte weniger gebräuchlich ist.

Doch findet sich ein solcher Bettag für das Gedeihen der Feldfrüchte namentlich in Braunschweig und zwar an einem Montag im Juni (nach) einer mündlichen Mitteilung (am zweiten Montag vor Johannis), so wie in Mecklenburg-Schwerin, wo er seit 1810 auf einen Sonntag (den fünften nach Trinitatis) verlegt ist, statt dass er früher am Freitag nach Margaretha (13. Juli) gefeiert wurde, wovon die Folge gewesen, dass die Feier in dem Bewusstsein der Gemeinden ihre Bedeutung sehr verloren hat.

Sodann beim Beginn der Ernte wird in Württemberg eine Frühbetstunde gehalten, wozu die Schnitter und die Schnitterinnen mit ihren Sicheln, schon zu schneiden bereit, sich einfinden; dabei wird an manchen Orten das Lied gesungen, welches anfängt:

Die Erndt ist da, es winkt der Halm
Die Schnitter in das Feld!
Laut schalle unser Jubelpsalm
Dem großen Herrn der Welt.

Und man hört von der lebendigen Teilnahme der Gemeindeglieder und der inneren Bewegung, die oftmals bei dieser Feier sich zeigt.

Das Dankfest nach der Ernte endlich wird teils an einem festen Sonntage um Michaelis begangen, teils in jedem Jahre besonders mit Rücksicht auf die vollendete Ernte angesetzt.

Fassen wir hiernach, zuerst abgesehen von der Mannigfaltigkeit des Tages der Feier, diese selbst und ihre evangelisch-kirchliche Begründung ins Auge; so kann über den Anspruch kein Zweifel sein, der in dieser Hinsicht an die Gottesdienste unserer Kirche zu machen ist: diese Kirche darf durch die Frömmigkeit des Alten Bundes sich nicht beschämen, wohl aber durch dieselbe sich erwecken lassen. Wenn es alle Tage gilt das Wort des Psalms (107,1.): „Dankt dem Herrn, denn er ist freundlich und seine Güte währt ewig“; wie viel mehr will es beherzigt sein in der jährlichen Epoche, wenn die Gaben des Herbstes aus den vollen Händen Gottes eingesammelt sind. Auch zeigt sich allgemein das Bedürfnis, für die Früchte des Feldes als seine Gabe dem Herrn zu danken, bei dem christlichen Landmann, weil er sie unmittelbar in Empfang nimmt und es der Segen ist, womit seine Arbeit, die er im Schweiß des Angesichts vollbringt, gekrönt wird. Aber was die Erde hervorbringt, geht die in den Städten nicht minder an, als die Bewohner des Landes; es hängt daran das leibliche Wohl und Wehe der ganzen Bevölkerung: - aber auch den ersteren, wenn Gedankenlosigkeit und Gleichgültigkeit das Bedürfnis sie nicht empfinden lässt, die Verpflichtung zum Dank von den Dienern des Worts so lange und ernstlich vorzuhalten ist, bis dieser ihnen selbst eine Herzensangelegenheit wird.

Das ist wohl auch anerkannt. Mehr scheint es einer Erinnerung zu bedürfen, dass, bevor dem Dank Raum gegeben wird, zu rechter Zeit auch die Bitte eintrete. Wenn doch die Gläubigen alle ihre Sorge auf den Herrn werfen und alle ihre Angelegenheiten vor ihn bringen sollen, und wenn sie mindestens sonntäglich im Gottesdienst um das tägliche Brot bitten nach der Anleitung, die sie im Evangelium empfangen haben; so folgt daraus auch die jährliche Bitte um das Gedeihen der Feldfrüchte, wovon zum großen Teil dies tägliche Brot abhängt. Oder hätte sich die Gemeinde nichts vorzuwerfen, wenn sie lässig dahin gegangen wäre bis dahin, dass einmal Misswachs und Teuerung eingetreten sind: dann ist es mit der Bitte zu spät, und das Seufzen und Geschrei der Not tritt an die Stelle, die zur Umkehr leiten mag. Vielmehr gebührt es der Kirche Gottes, wie einst dem Volke Gottes, mit gemeinsamem Gebet zumal die Arbeit zu weihen, welcher der größte Teil der ganzen Bevölkerung obliegt, und im Sinn evangelischer Buße und mit gläubiger Zuversicht auf den, der auch die jungen Raben speist, ihn anzurufen, dass er den alten Fluch über den Acker (1 Mos. 3, 17.) in Segen verwandle.

Zu dieser Erbittung fruchtbarer Zeiten würde eine vorzügliche Gelegenheit geben die Perikope von Christo, wie er auf dem Schiffe bei dem Ungestüm im Meer Wind und Wellen bedroht, worauf es ganz stille ward (Matth. 8, 23-27): das ist das Evangelium am vierten Sonntag nach Epiphanias; denn es geht daraus hervor, dass der Herr der Kirche auch Regen und Sonnenschein, die Bedingungen glücklicher Ernten, in seiner Hand hat. Aber wegen der Stellung im Jahre, da dies Lesestück mitten im Winter eintrifft, würde sich auf jenen Sonntag nicht wohl ein Bettag für die Feldfrüchte legen lassen. Gelegener erscheint dafür, nach den Verhältnissen des Landbaus und der Witterung in unseren Gegenden, die Zeit der Litaneitage in der sogenannten Kreuzwoche, also der Montag vor Himmelfahrt (oder nach dem Sonntag Rogate): dessen Feier durch uraltes kirchliches Herkommen empfohlen ist und überdies alte Ordnungen der evangelischen Kirche für sich hat, namentlich die Hallsche Kirchenordnung von 1526; auch die Pfalz-Neuburger Kirchenordnung von 1543 bestimmt auf die Litaneitage vor Himmelfahrt (desgleichen auf den 25. April) Predigt und Vermahnung, dadurch das Volk für Ungewitter und Teuerung, so wie für Krieg und Pestilenz, ernstlich zu bitten angereizt werde.

Fürs Dankfest nach der Ernte einen gemeinsamen Tag anzunehmen, wenn auch nur innerhalb der Grenzen der Deutschen evangelischen Kirchen, erscheint dadurch erschwert, dass die Vollbringung der Ernte so verschieden eintrifft, das heißt um Wochen auseinander liegt - nicht allein in verschiedenen Gegenden nach dem Unterschied der geographischen Breiten, sondern auch in einer und derselben Gegend in verschiedenen Jahren; ja wenn man die verschiedenen Fruchtarten vergleicht - vornehmlich Getreide, Wein, Kartoffeln - so ist die Erntezeit um Monate verschieden. Nun kann es nicht völlig genügen, hieraus eine Epoche herauszunehmen zur Befestigung des Erntefestes. Denn wenn in einer Gegend die Ernte, die für sie die größere Bedeutung hat, eingebracht ist; so ist es nicht schicklich, oder vielmehr es würde eine Verletzung des zum Dank gestimmten frommen Gefühls sein, mit dem Dankfest für die Ernte vielleicht noch Wochen oder Monate zu warten nach dem Maßstab anderer Gegenden oder anderer Jahre. Nicht minder störend erscheint es für die nächst Beteiligten, ein Erntedankfest zu halten, wenn die Haupternte noch bevorsteht oder man noch mitten in der Arbeit ist. Daher wird für die Ansetzung dieses Festes nach den besonderen Bedürfnissen verschiedener Länder oder Landesteile und selbst nach lokalen Verhältnissen eine gewisse Freiheit und Weite bleiben müssen. Das schließt jedoch nicht aus ein gemeinsames Erntedankfest in der ganzen evangelischen Kirche Deutschlands, zumal doch ein großer Teil der Bevölkerung am Einernten selbst nicht unmittelbar beteiligt ist, - ein Fest, welches nach der durchschnittlichen Beendigung des allgemeinsten und vornehmsten Teils der Erntearbeit, das ist nach der Getreideernte, festzulegen wäre. Diese Stellung nimmt für einen großen Teil von Deutschland der Michaelis Sonntag schon ein. Es bleibt zu wünschen, dass hierin eine Übereinkunft der Deutschen evangelischen Landeskirchen erfolge: denn es ruht auch in diesen Dingen ein Segen in der Gemeinschaft.

F. Piper.

1)
um 1870